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Die Firmengeschichte
Seit den 1960er Jahren ist die Familie Kramer im Immobiliengeschäft zu Hause. Ein Geschäft, das von Werten geprägt ist: denn Immobilien sind nicht nur Besitztum, sie sind eng verbunden mit den Menschen und ihren Geschichten, mit gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen. Als Immobilienkaufmann in dritter Generation ist es für mich, Mario Kramer, selbstverständlich, Werte wie Tradition, Transparenz und Fairness mit meinem Team in unserer Arbeit, gegenüber unseren Kunden zu leben.
Mein eigenes Immobilienbüro gründete ich am 31.12.1999 in der Bielefelder Arkade. Im Jahre 2003 wechselte ich in die Räume, in denen neben meinem Großvater, auch mein Vater, meine Mutter und mein Onkel erfolgreich Immobilien verkauft und vermittelt haben. Jede Generation hat das Geschäft optimiert und ihre Erfahrungen an die Nächste weitergegeben.

Ihr Mario Kramer
Wir vermitteln Ihre Immobilie
Vertrauen Sie auf unser Know-how und unsere Erfahrung beim Immobilienverkauf. Anhand des aktuellen Immobilienmarkts stellen wir sicher, dass Sie Ihre Immobilie zum besten Preis verkaufen. Zusätzlich sorgen wir für eine professionelle Präsentation Ihrer Immobilie und begleiten Sie während der gesamten notariellen Abwicklung.
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Kaufmann/-frau für Büromanagement ab sofort Das sollten Sie mitbringen: - PKW-Führerschein - Spaß am Umgang mit PC und Office-Anwendungen - Sorgfältigkeit, Kommunikations- und Teamfähigkeit Wir bieten: - Eine umfassende und attraktive Berufsausbildung - Eine gründliche Einarbeitung durch erfahrene und motivierte Kollegen - Ein angenehmes Betriebsklima - Abwechslungsreiche Aufgabengebiete Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse) per E-Mail an: info@mario-kramer-immobilien.de Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Wer eine Erstattung der Grundsteuer beantragen möchte, muss dies bis zum 31. März 2023 tun. Es reicht aus, wenn der Antrag rechtzeitig bei der zuständigen Behörde eingeht — in der Regel sind dies die Städte und Gemeinden, in Stadtstaaten die Finanzämter. Man kann die Begründung später nachreichen. Wenn bei einem bebauten Grundstück der Ertrag um mehr als die Hälfte zurückgegangen ist und der Eigentümer nichts dafür kann, kann man 25 Prozent der Grundsteuer erlassen bekommen. Wenn der Ertrag um 100 Prozent zurückgegangen ist, sind es sogar 50 Prozent. Für den Erlass der Grundsteuer gilt noch das alte Recht. Das neue Grundsteuergesetz gilt erst ab 2025.

Auch wenn er ob seiner konkreten Aussage-kraft manchmal in der Kritik steht: Ein Energieausweis ist für Hauseigentümer mittlerweile vorgeschrieben und zehn Jahre lang gültig. Was bleibt, ist oft die Wahl zwischen zwei Versionen: der bedarfs-orientierten und der verbrauchsorientierten Variante. Eine kleine Entscheidungshilfe – für den Fall, dass die Immobilie es hergibt. Der Verbrauchsausweis : Dieses Dokument basiert auf realen Daten zum „Endenergieverbrauch“ der jüngeren Vergangenheit. Grundlage sind mindestens drei Abrechnungsperioden für alle Wohneinheiten des Gebäudes. Der Ausweis gilt für das gesamte Haus und umfasst vorübergehende Leerstände ebenso wie lokale Witterungsverhältnisse. Die Berücksichtigung eines rechnerischen Klimafaktors garantiert dabei, dass ein milder Winter keinen besseren und ein harter Winter keinen schlechteren Dämmzustand des Hauses vorgaukelt. Der Verbrauchsausweis gilt für Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohnungen – weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass sich das unterschiedliche Verbrauchsverhalten der Bewohner „ausgleicht“ – und für alle Wohnhäuser, die die Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen. Der Bedarfsausweis : Diesem Dokument liegt der theoretische Energiebedarf des gesamten Hauses zugrunde. Ein technisches Gutachten bewertet dafür bauliche Aspekte wie die Heizungsanlage und die Fenster- oder Dämmungsqualität des Gebäudes. Bei Neubauten kommt diese Version des Energieausweises automatisch zum Einsatz. Ansonsten ist sie nur für unsanierte Häuser ein Muss, die noch nicht die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten und die bis zu vier Wohnungen umfassen. Der Bedarfsausweis basiert auf zwei wesentlichen Werten: Liegt der „Primärenergiebedarf“ über dem „Endenergiebedarf“, wird die Beheizung mit einem weniger umweltfreundlichen Energieträger vermutet. Die Effizienzklassen : Die Energieeinsparverordnung (EnEV) hat 2014 neben dem Ziel der Transparenz auch die Einteilung in Energieeffizienzklassen mit sich gebracht. Das gilt für den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis gleichermaßen. Während der Energiekennwert in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr angegeben wird, reicht die Skala zur Energieeffizienz vom grünen A-Bereich bis zum roten H-Sektor . Selbsterklärend, dass Passivhäuser mit dem Label „A+“ gewürdigt werden und ungedämmte Altbauten ein „H“ kassieren können. Die Kosten : Wenn Sie uns mit der Vermittlung Ihrer Immobilie beauftragen, ist das Erstellen eines Energiebedarfs-ausweises in unserer Maklerprovision bereits inkludiert und verursacht keine zusätzlichen Kosten für Sie . Lassen Sie sich von uns beraten!
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